Sachverständige für
Gewässerschutz
& Wasserrecht
Seit über 25 Jahren begleiten wir Unternehmen mit wassergefährdenden Stoffen sicher durch alle rechtlichen Anforderungen – von der Prüfung bis zur Schulung.
Branchenübergreifende Sachverständigenleistungen
Industrie · Handwerk · Gewerbe
1996
Gegründet
§62
AwSV Fachbetrieb
2
Standorte DE
Rechtliche Grundlagen
Expertise, der Sie vertrauen können
Als staatlich anerkannte Sachverständigenorganisation bieten wir rechtssichere Prüfungen, fundierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen – seit über 25 Jahren.
Staatlich anerkannt
Als staatlich anerkannte Sachverständigenorganisation nach WHG und AwSV stehen wir für höchste fachliche Kompetenz und behördliche Verlässlichkeit.
Rechtssicherheit
Wir prüfen Ihre Anlagen nach AwSV, WHG und BImSchG – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen und Bußgelder sowie Betriebsunterbrechungen vermeiden.
Fachliche Kompetenz
Unser Team aus Ingenieuren und Naturwissenschaftlern verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in allen relevanten Branchen.
Sie im Mittelpunkt
Individuelle Beratung, flexible Terminplanung und ein persönlicher Ansprechpartner – wir richten uns vollständig nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen aus.
Bundesweit tätig
Mit Standorten in Nürnberg und Berlin sind wir deutschlandweit für Sie im Einsatz – schnell, zuverlässig und vor Ort.
Seit 1996 bewährt
Über 25 Jahre Prüfpraxis machen uns zum verlässlichen Partner für Anlagenbetreiber aller Branchen – von der Industrie bis zum Handwerk.
Branchenübergreifende
Sachverständigenleistungen
Erst- und Wiederholungsprüfungen
Wir führen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV durch – rechtssicher, dokumentiert und behördlich anerkannt.
- Prüfung ober- und unterirdischer Anlagen
- Außerbetriebnahme-Prüfungen
- Eignungsbeurteilungen und Gutachten
- Überwachung nach Fachbetriebspflicht
Schulungen & Workshops
Unsere praxisorientierten Schulungen vermitteln aktuelles Fachwissen zu Wasserrecht, technischen Regeln und Betreiberpflichten – für alle Branchen.
- Grundlagen des Wasserrechts
- Technische Regelwerke (TRwS)
- Betreiberpflichten und Haftung
- Schulungen nach §62 AwSV
Wasserrechtliche Genehmigungen
Wir begleiten Sie vollständig bei der Beantragung wasserrechtlicher Genehmigungen – von der Machbarkeitsanalyse bis zur behördlichen Zulassung.
- Machbarkeitsanalysen
- Antragsunterlagen & Dokumentation
- Behördliche Abstimmung
- Compliance-Prüfung
Beratung & Gutachten
Von der Anlagenbestandsaufnahme über Risikoabschätzungen bis zur Betriebsanweisung – wir bieten umfassende gutachterliche Unterstützung.
- Anlagenbestandsaufnahme & Dokumentation
- Risikoabschätzung & Bewertung
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Prüfung von Planungsunterlagen
Individuelle Beratung gewünscht?
Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.
Unterliegen Sie der Prüfpflicht?
Wir prüfen Ihre Situation kostenlos.
Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
Unterliegen Sie
der Prüfpflicht?
Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, unterliegen gesetzlichen Pflichten nach AwSV und WHG. Die Anforderungen variieren je nach Anlagenart und Gefährdungsstufe.
Unsicher, ob Sie betroffen sind?
Wir analysieren Ihre Situation unverbindlich und teilen Ihnen mit, welche rechtlichen Pflichten für Sie gelten.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Der rechtliche
Rahmen
Anlagenbetreiber müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen beachten. Wir kennen die Rechtslage und halten Sie compliant.
Ihr Vorteil
Seit Gründung begleiten wir alle Rechtsänderungen aktiv und halten unsere Prüfmethoden stets auf dem aktuellen Stand der Technik.
Wasserhaushaltsgesetz
Das WHG bildet die bundesrechtliche Grundlage für den Schutz der Gewässer. Es verpflichtet Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zur Sorgfalt.
Bundes-Anlagenverordnung
Die AwSV hat seit August 2017 die früheren Landesverordnungen (VAwS) abgelöst und schafft bundesweit einheitliche Anforderungen für Anlagenbetreiber.
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das BImSchG reguliert Emissionen von Industrieanlagen und schreibt Genehmigungsverfahren, Prüfpflichten und Betreiberverantwortlichkeiten vor.
Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe
Die TRwS konkretisieren die technischen Anforderungen der AwSV und legen den Stand der Technik für Bau, Betrieb und Prüfung von Anlagen fest.
Weitere relevante Vorschriften
Fachbetriebs-zertifizierung
Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erlangung der WHG-Fachbetriebseigenschaft – inklusive Schulung, Prüfung und laufender Betreuung.
Voraussetzungen nach §62 AwSV
Verantwortliche Person
Bestellung einer verantwortlichen Fachkraft mit nachgewiesener Qualifikation
Ausrüstung & Gerätschaften
Notwendige Geräte, Ausrüstung und Werkzeuge für die vorgesehenen Tätigkeiten
Qualifiziertes Personal
Mitarbeiter mit herstellerspezifischer Schulung und erforderlichen Fachkenntnissen
Ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen
Gewährleistung ordnungsgemäßer Ausführung aller Tätigkeiten nach anerkannten Regeln
Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten
- Unterirdische Anlagen (alle Kategorien)
- Oberirdische Anlagen für flüssige Stoffe (Klasse C und D)
- Anlagen der Klasse B in Wasserschutzzonen
- Heizölverbraucheranlagen (Klasse B bis D)
- Biogasanlagen
- Umschlaganlagen für Gefahrstoffe
Unsere Unterstützung
Sprechen Sie uns an
Ob Erstprüfung, Schulung oder Genehmigung – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
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