Staatlich anerkannt seit 1996

Sachverständige für
Gewässerschutz
& Wasserrecht

Seit über 25 Jahren begleiten wir Unternehmen mit wassergefährdenden Stoffen sicher durch alle rechtlichen Anforderungen – von der Prüfung bis zur Schulung.

AwSV & WHG konform Ingenieure & Naturwissenschaftler Bundesweit tätig
Warum BEST Bayern?

Expertise, der Sie vertrauen können

Als staatlich anerkannte Sachverständigenorganisation bieten wir rechtssichere Prüfungen, fundierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen – seit über 25 Jahren.

Staatlich anerkannt

Als staatlich anerkannte Sachverständigenorganisation nach WHG und AwSV stehen wir für höchste fachliche Kompetenz und behördliche Verlässlichkeit.

Rechtssicherheit

Wir prüfen Ihre Anlagen nach AwSV, WHG und BImSchG – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen und Bußgelder sowie Betriebsunterbrechungen vermeiden.

Fachliche Kompetenz

Unser Team aus Ingenieuren und Naturwissenschaftlern verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in allen relevanten Branchen.

Sie im Mittelpunkt

Individuelle Beratung, flexible Terminplanung und ein persönlicher Ansprechpartner – wir richten uns vollständig nach Ihren betrieblichen Bedürfnissen aus.

Bundesweit tätig

Mit Standorten in Nürnberg und Berlin sind wir deutschlandweit für Sie im Einsatz – schnell, zuverlässig und vor Ort.

Seit 1996 bewährt

Über 25 Jahre Prüfpraxis machen uns zum verlässlichen Partner für Anlagenbetreiber aller Branchen – von der Industrie bis zum Handwerk.

Unsere Leistungen

Branchenübergreifende
Sachverständigenleistungen

LAU- & HBV-Anlagen 01

Erst- und Wiederholungsprüfungen

Wir führen erstmalige und wiederkehrende Prüfungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV durch – rechtssicher, dokumentiert und behördlich anerkannt.

  • Prüfung ober- und unterirdischer Anlagen
  • Außerbetriebnahme-Prüfungen
  • Eignungsbeurteilungen und Gutachten
  • Überwachung nach Fachbetriebspflicht
Betreiber & Fachbetriebe 02

Schulungen & Workshops

Unsere praxisorientierten Schulungen vermitteln aktuelles Fachwissen zu Wasserrecht, technischen Regeln und Betreiberpflichten – für alle Branchen.

  • Grundlagen des Wasserrechts
  • Technische Regelwerke (TRwS)
  • Betreiberpflichten und Haftung
  • Schulungen nach §62 AwSV
Planung & Antragsstellung 03

Wasserrechtliche Genehmigungen

Wir begleiten Sie vollständig bei der Beantragung wasserrechtlicher Genehmigungen – von der Machbarkeitsanalyse bis zur behördlichen Zulassung.

  • Machbarkeitsanalysen
  • Antragsunterlagen & Dokumentation
  • Behördliche Abstimmung
  • Compliance-Prüfung
Individuell & branchenübergreifend 04

Beratung & Gutachten

Von der Anlagenbestandsaufnahme über Risikoabschätzungen bis zur Betriebsanweisung – wir bieten umfassende gutachterliche Unterstützung.

  • Anlagenbestandsaufnahme & Dokumentation
  • Risikoabschätzung & Bewertung
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Prüfung von Planungsunterlagen

Individuelle Beratung gewünscht?

Kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

Betroffene Branchen – wassergefährdende Stoffe

Unterliegen Sie der Prüfpflicht?

Wir prüfen Ihre Situation kostenlos.

LAU-Anlagen

Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe

HBV-Anlagen

Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe

Wer ist betroffen?

Unterliegen Sie
der Prüfpflicht?

Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, unterliegen gesetzlichen Pflichten nach AwSV und WHG. Die Anforderungen variieren je nach Anlagenart und Gefährdungsstufe.

Metallverarbeitende Betriebe
Tankstellen & Betriebstankstellen
Werkstätten & Reparaturbetriebe
Düngemittel- & Pflanzenschutzmittellager
Reinigungsunternehmen
Pharmahersteller
Biogasanlagen
Chemische Produktionsstätten
Mineralöllager & Raffinerien
Handwerksbetriebe
Heizölverbraucheranlagen
Industrieanlagen aller Art

Unsicher, ob Sie betroffen sind?

Wir analysieren Ihre Situation unverbindlich und teilen Ihnen mit, welche rechtlichen Pflichten für Sie gelten.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Rechtliche Grundlagen

Anlagenbetreiber müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen beachten. Wir kennen die Rechtslage und halten Sie compliant.

Rechtlicher Hintergrund Wasserrecht

Ihr Vorteil

Seit Gründung begleiten wir alle Rechtsänderungen aktiv und halten unsere Prüfmethoden stets auf dem aktuellen Stand der Technik.

WHG seit 2010

Wasserhaushaltsgesetz

Das WHG bildet die bundesrechtliche Grundlage für den Schutz der Gewässer. Es verpflichtet Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen zur Sorgfalt.

AwSV seit 2017

Bundes-Anlagenverordnung

Die AwSV hat seit August 2017 die früheren Landesverordnungen (VAwS) abgelöst und schafft bundesweit einheitliche Anforderungen für Anlagenbetreiber.

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Das BImSchG reguliert Emissionen von Industrieanlagen und schreibt Genehmigungsverfahren, Prüfpflichten und Betreiberverantwortlichkeiten vor.

TRwS

Technische Regeln für wassergefährdende Stoffe

Die TRwS konkretisieren die technischen Anforderungen der AwSV und legen den Stand der Technik für Bau, Betrieb und Prüfung von Anlagen fest.

Weitere relevante Vorschriften

Chemikaliengesetz (ChemG) Landesbauordnungen Verwaltungsvorschriften DIN-Normen & EN-Standards
Fachbetriebe nach §62 AwSV

Fachbetriebs-zertifizierung

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erlangung der WHG-Fachbetriebseigenschaft – inklusive Schulung, Prüfung und laufender Betreuung.

Voraussetzungen nach §62 AwSV

01

Verantwortliche Person

Bestellung einer verantwortlichen Fachkraft mit nachgewiesener Qualifikation

02

Ausrüstung & Gerätschaften

Notwendige Geräte, Ausrüstung und Werkzeuge für die vorgesehenen Tätigkeiten

03

Qualifiziertes Personal

Mitarbeiter mit herstellerspezifischer Schulung und erforderlichen Fachkenntnissen

04

Ordnungsgemäße Arbeitsbedingungen

Gewährleistung ordnungsgemäßer Ausführung aller Tätigkeiten nach anerkannten Regeln

Fachbetriebspflichtige Tätigkeiten

  • Unterirdische Anlagen (alle Kategorien)
  • Oberirdische Anlagen für flüssige Stoffe (Klasse C und D)
  • Anlagen der Klasse B in Wasserschutzzonen
  • Heizölverbraucheranlagen (Klasse B bis D)
  • Biogasanlagen
  • Umschlaganlagen für Gefahrstoffe

Unsere Unterstützung

Beratung zur Fachbetriebseigenschaft
Schulungen und Prüfungen nach AwSV
Begleitung bei der Zertifizierung
Laufende Überwachung und Rezertifizierung
Zertifizierung anfragen
Kontakt & Beratung

Sprechen Sie uns an

Ob Erstprüfung, Schulung oder Genehmigung – wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Süddeutschland

Nürnberg

Hauptsitz für Bayern und Süddeutschland

0911 4087 9410

Norddeutschland

Berlin

Niederlassung für Berlin und Norddeutschland

030 890 94909

Warum uns kontaktieren?

Kostenlose Ersteinschätzung
Persönlicher Ansprechpartner
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Bundesweiter Einsatz
Über 25 Jahre Erfahrung